AGB des Dienstes „Einen Handwerker finden“

Patissland

Allgemeine Nutzungsbedingungen
des Dienstes „Einen Handwerker finden“

Letzte Aktualisierung: 3. August 2026

Diese Bedingungen regeln die Veröffentlichung von Fachbetriebsprofilen im Verzeichnis „Einen Handwerker finden“ sowie die Übermittlung von Anfragen für Kostenvoranschläge. Sie gelten sowohl für gelistete Handwerker als auch für Kunden, die Kontakt zu ihnen aufnehmen. Patissland ist weder Verkäufer noch Dienstleister und übernimmt keine Gewähr für die von den Handwerkern erbrachten Leistungen.

Artikel 1: Angaben zum Herausgeber

Der Dienst „Einen Handwerker finden“, nachstehend „Dienst“ genannt, wird von PATISSLAND herausgegeben, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 10.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Pontoise unter der Nummer 840 623 235, mit Sitz in 12 Chaussée Jules César, 95520 Osny, Frankreich.

Kontakt-E-Mail-Adresse: info@patissland.fr

Der Dienst ist über die Website von Patissland zugänglich.

Artikel 2: Definitionen

Handwerker: jede natürliche oder juristische Person, die beruflich eine Tätigkeit im Bereich Patisserie, Kuchengestaltung, Schokoladenherstellung, Süßwaren, Catering, Schulung oder eine andere von Patissland zugelassene Tätigkeit ausübt und über die Veröffentlichung einer Fiche im Dienst verfügt oder diese beantragt. Der Begriff Handwerker wird als funktionale Bezeichnung der gelisteten Fachleute verwendet. Er stellt für sich genommen keine Anerkennung einer Eigenschaft, eines Titels, einer Qualifikation oder eines reglementierten Status durch Patissland dar.

Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die den Dienst aufruft, nach einem Handwerker sucht oder ihm über den Dienst eine Anfrage übermittelt.

Inhalt: sämtliche von einem Handwerker übermittelten Informationen, Fotografien, Bilder, Texte, Handelsnamen, Logos, Richtpreise, Spezialisierungen, Verfügbarkeiten oder sonstigen Elemente.

Anfrage für einen Kostenvoranschlag: jede Informations- oder Kontaktanfrage, die ein Kunde einem Handwerker über den Dienst übermittelt.

Fiche: die öffentliche Seite eines Handwerkers, die sämtliche oder einen Teil der von ihm übermittelten Informationen und Inhalte enthält.

Handwerkerbereich: die persönliche Benutzeroberfläche, über die der Handwerker seine Fiche verwalten kann.

Nutzer: jeder Kunde, Handwerker oder Besucher, der den Dienst nutzt.

Artikel 3: Gegenstand des Dienstes

Der Dienst ermöglicht insbesondere:

  • Handwerkern, ihre Tätigkeit, ihren Standort, ihre Spezialisierungen, ihre Referenzen, ihre Verfügbarkeiten und bestimmte geschäftliche Informationen zu präsentieren;
  • Kunden, Fachleute nach verschiedenen Kriterien zu suchen;
  • Kunden, ausgewählten Handwerkern Anfragen zur Kontaktaufnahme oder für Kostenvoranschläge zu übermitteln;
  • Patissland, Fiches zu veröffentlichen, zu organisieren, zu klassifizieren, zu moderieren und zu verwalten.

Patissland bietet einen Dienst für ein professionelles Verzeichnis, die Veröffentlichung von Inhalten und die Weiterleitung von Anfragen zur Kontaktaufnahme.

Patissland erbringt keine Konditoreileistungen im Auftrag der Handwerksbetriebe und beteiligt sich nicht an der Verhandlung, dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen, die gegebenenfalls zwischen Kunden und Handwerksbetrieben geschlossen werden.

In der ursprünglichen Version des Dienstes erhebt Patissland keine Provision auf Leistungen, die zwischen Kunden und Handwerksbetrieben vereinbart werden.

Artikel 4: Annahme und Geltung der Bedingungen

Die Anmeldung eines Handwerksbetriebs und die Veröffentlichung seines Eintrags setzen die ausdrückliche Annahme dieser Bedingungen voraus.

Der Handwerksbetrieb akzeptiert diese Bedingungen, indem er bei seiner Anmeldung das dafür vorgesehene Kontrollkästchen anklickt. Dieses Kontrollkästchen ist niemals vorausgewählt.

Patissland kann den Nachweis der Annahme aufbewahren, insbesondere die akzeptierte Fassung der Bedingungen, Datum und Uhrzeit der Annahme, die Kennung des Eintrags und die für die Erstellung dieses Nachweises erforderlichen technischen Daten.

Diese Bedingungen sind vor der Anmeldung und während der gesamten Nutzungsdauer des Dienstes zugänglich.

Die Nutzung des Dienstes durch einen Kunden gilt als Annahme der für ihn geltenden Bestimmungen.

Artikel 5: Anmeldebedingungen für Handwerksbetriebe

Die Anmeldung ist Fachkräften vorbehalten, die gesetzlich zur Ausübung ihrer Tätigkeit befugt sind.

Der Handwerksbetrieb muss insbesondere seine Identität oder berufliche Bezeichnung, gegebenenfalls seinen Handelsnamen, eine gültige E-Mail-Adresse, seinen beruflichen Standort oder sein Tätigkeitsgebiet, seine SIRET-Nummer oder eine gleichwertige berufliche Kennung in seinem Land, die im Anmeldeformular verlangten Angaben sowie alle zusätzlichen Nachweise mitteilen, die Patissland angemessenerweise anfordert.

Der Handwerksbetrieb gewährleistet, dass die übermittelten Angaben richtig, wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.

Eine Person darf nicht mehrere Einträge erstellen, die dazu bestimmt sind, ein und dieselbe Tätigkeit künstlich mehrfach darzustellen, es sei denn, Patissland hat dies ausdrücklich genehmigt.

Die Anmeldung zum Dienst begründet keinen automatischen Anspruch auf die Veröffentlichung eines Eintrags. Patissland steht es frei, einen Antrag auf Anmeldung anzunehmen oder abzulehnen, insbesondere wenn die Unterlagen unvollständig sind, die Angaben widersprüchlich oder nicht überprüfbar sind, die Tätigkeit nicht dem Zweck des Dienstes entspricht, ein vorheriger Eintrag ausgesetzt oder gelöscht wurde, die Veröffentlichung ein rechtliches, gesundheitliches, wirtschaftliches oder reputationsbezogenes Risiko darstellen würde oder die technischen oder betrieblichen Kapazitäten des Dienstes die Anmeldung nicht ermöglichen.

Artikel 6: Überprüfung der Einträge

Vor der Veröffentlichung kann Patissland die übermittelten Informationen auf ihre formale Richtigkeit, Kohärenz und Plausibilität prüfen, insbesondere im Hinblick auf das offensichtliche Bestehen der Tätigkeit, die Übereinstimmung der beruflichen Identifikationsnummer, die Kohärenz der Kontaktdaten, die allgemeine Qualität der Fotografien und die offensichtliche Übereinstimmung der Inhalte mit diesen Bedingungen.

Diese Prüfung stellt weder eine berufliche Zertifizierung, eine Genehmigung, eine Hygienekontrolle, eine buchhalterische oder steuerliche Prüfung, eine Kompetenzgarantie, eine Solvenzgarantie, eine Garantie für die Qualität der Leistungen noch eine Bestätigung der Echtheit sämtlicher bereitgestellter Dokumente dar.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bedeutet das Fehlen eines Abzeichens oder eines Prüfhinweises nicht, dass ein Profil unzulässig ist. Wenn ein bestimmtes Abzeichen vergeben wird, werden dessen Bedeutung und die entsprechenden Prüfungen von Patissland beschrieben.

Artikel 7: Allgemeine Pflichten des Handwerkers

Der Handwerker verpflichtet sich:

  • eine rechtmäßig angemeldete berufliche Tätigkeit auszuüben;
  • sämtliche für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen und behördlichen Pflichten einzuhalten;
  • insbesondere die geltenden Vorschriften zur Lebensmittelhygiene und -sicherheit, zur Rückverfolgbarkeit, zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, zur Information über Allergene und zur Kennzeichnung einzuhalten;
  • über die je nach Art seiner Tätigkeit gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen, Meldungen, Ausbildungen, Qualifikationen und Versicherungen zu verfügen;
  • genaue Angaben zu seinen Leistungen, Spezialisierungen, seinem Standort, seinen Verfügbarkeiten und seinen Preisen zu machen;
  • sein Profil aktuell zu halten, insbesondere seine angegebenen Verfügbarkeiten;
  • nicht unter einer Identität, einem Titel, einem Diplom, einem Gütesiegel oder einer Eigenschaft aufzutreten, die er nicht besitzt;
  • auf eingehende Anfragen professionell und loyal zu antworten;
  • die Rechte der Kunden und die für Geschäftsbeziehungen geltenden Vorschriften einzuhalten;
  • den Dienst nicht zu betrügerischen, rechtswidrigen oder zweckfremden Zielen zu nutzen.

Der Handwerker bleibt allein für die Rechtmäßigkeit seiner Tätigkeit, seiner Produkte, seiner Geschäftspraktiken und der von ihm erbrachten Leistungen verantwortlich.

Artikel 8: Geschäftsinformationen und Preise

Die auf einem Profil veröffentlichten Preise, Preisspannen, durchschnittlichen Budgets oder Stückpreise dienen lediglich als Richtwerte, sofern der Handwerker nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt hat. Der endgültige Preis einer Leistung muss direkt zwischen dem Kunden und dem Handwerker vereinbart werden.

Der Handwerker ist allein für die Erstellung seiner Angebote, seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, seiner Anzahlungen, seiner Stornierungsbedingungen, seiner Zahlungsmodalitäten, die Ausstellung seiner Rechnungen, die Anwendung von Steuern und steuerlichen Pflichten sowie für die den Kunden geschuldeten vorvertraglichen Informationen verantwortlich.

Patissland garantiert nicht, dass die veröffentlichten Preise dem letztendlich verlangten Preis entsprechen.

Artikel 9: Anfragen nach Kostenvoranschlägen und Kontaktvermittlung

Der Dienst ermöglicht es dem Kunden, einem Handwerker eine Anfrage nach einem Kostenvoranschlag zu übermitteln. Die Anfrage kann insbesondere die Identität und Kontaktdaten des Kunden, das geplante Datum, den Ort, die Personenzahl, das Budget, die Art der Veranstaltung, die Merkmale des Projekts sowie Links zu Inspirationselementen enthalten.

Die Übermittlung einer Anfrage nach einem Kostenvoranschlag stellt keine Bestellung und keine Reservierung dar, gilt nicht als Annahme eines Kostenvoranschlags, verpflichtet den Handwerker nicht zu einer Antwort, garantiert nicht die Verfügbarkeit des Handwerkers und begründet keinen Vertrag mit Patissland.

Über Patissland wird kein Vertrag über eine Leistung geschlossen. Jeder Vertrag wird direkt zwischen dem Kunden und dem Handwerker zu den von ihnen untereinander festgelegten Bedingungen geschlossen.

Patissland kann technische Nachweise der Übermittlung der Anfrage aufbewahren, um den Betrieb des Dienstes sicherzustellen, Missbrauch zu verhindern, Beschwerden zu bearbeiten und Statistiken zu erstellen.

Patissland kann wiederholte, betrügerische, automatisierte, beleidigende, offensichtlich unseriöse oder sachfremde Anfragen begrenzen oder blockieren.

Artikel 10: Keine Haftung für die Beziehungen zwischen Kunden und Handwerkern

Patissland ist im Rahmen der zwischen ihnen geschlossenen Verträge weder Vertragspartei noch Bevollmächtigter, Vertreter oder Garant des Handwerkers oder des Kunden.

Patissland ist weder an der Preisverhandlung, der Bestätigung des Kostenvoranschlags, dem Einzug der Anzahlung oder des Restbetrags, der Herstellung, Aufbewahrung, dem Transport, der Lieferung, Installation, Stornierung, Rückerstattung noch an der Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Leistung beteiligt.

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftet Patissland nicht:

  • aus der Qualität, Konformität, dem Geschmack, dem Aussehen oder der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der von einem Handwerker hergestellten Produkte;
  • aus einem Fehler in Bezug auf Allergene oder die Zusammensetzung eines Produkts;
  • aus der Nichteinhaltung einer Frist;
  • aus der Stornierung einer Bestellung;
  • aus einer nicht erfolgten Lieferung;
  • aus einem Zahlungsausfall;
  • aus einem von einem Handwerker oder einem Kunden verursachten Schaden;
  • aus einer falschen Angabe eines Nutzers;
  • aus der mangelhaften Ausführung oder Nichterfüllung eines zwischen einem Kunden und einem Handwerker geschlossenen Vertrags.

Jeder Streit im Zusammenhang mit einer Leistung ist direkt zwischen dem betreffenden Kunden und dem betreffenden Handwerker zu klären.

Artikel 11: Prävention von Zahlungsausfällen, Stornierungen und unseriösen Anfragen

Der Handwerker bleibt allein für die Absicherung seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verantwortlich.

Als allgemeine Empfehlung kann der Handwerker einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen, ihn vor Beginn der Leistung annehmen lassen, eine Anzahlung verlangen, seine Stornierungsbedingungen schriftlich festlegen, die Kontaktdaten des Kunden überprüfen, die Zahlungsmodalitäten und -fristen präzisieren und die relevanten Nachrichten aufbewahren.

Diese Empfehlungen stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und begründen keine Verpflichtung für Patissland.

Patissland übernimmt keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit oder Seriosität des Kunden, führt kein Inkasso durch, garantiert keine Zahlung, erstattet keine Zahlungsausfälle und leistet keinen Ersatz für Stornierungen oder das Nichterscheinen von Kunden.

Artikel 12: Veröffentlichung und Aktualisierung der Einträge

Der Handwerker verwaltet bestimmte Angaben über seinen Bereich. Je nach Art des betreffenden Feldes können Änderungen sofort veröffentlicht werden, einer vorherigen Prüfung unterliegen, zur vorübergehenden Deaktivierung des Eintrags führen oder von Patissland abgelehnt werden.

Inhalte, die unmittelbar aus dem Bereich des Handwerkers veröffentlicht werden, insbesondere Fotos von Ausführungen, Vorstellungstexte und Verfügbarkeiten, werden ausschließlich unter der Verantwortung des Handwerkers veröffentlicht. Patissland führt vorab keine systematische Kontrolle dieser Inhalte durch und greift insbesondere nach einer Meldung nachträglich ein.

Patissland kann rein sachliche oder darstellungsbezogene Fehler korrigieren, insbesondere Tippfehler, Anzeigeprobleme, übermäßige Großschreibung, doppelte Inhalte, den Bildausschnitt oder das Format von Fotos sowie eine falsche Kategorisierung.

Patissland verändert den wesentlichen Sinn einer beruflichen Information nicht, ohne den Handwerker darüber zu informieren, außer in dringenden Fällen, bei rechtlichen Risiken oder aus Sicherheitsgründen.

Der Handwerker muss seine Verfügbarkeiten und Angaben regelmäßig aktualisieren. Patissland kann das Datum der letzten Aktualisierung des Eintrags anzeigen.

Artikel 13: Angezeigter Standort

Der Standort eines Eintrags wird anhand der vom Handwerker angegebenen Stadt und Postleitzahl festgelegt. Die für die Kartenanzeige verwendeten geografischen Koordinaten sind ungefähr und entsprechen der angegebenen Gemeinde, nicht einer genauen Adresse.

Die genaue Adresse der Werkstatt wird von Patissland nicht veröffentlicht. Der Handwerker kann dem Kunden seine Adresse im Rahmen ihres Austauschs weiterhin direkt mitteilen.

Patissland übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit des angezeigten Standorts, insbesondere wenn die vom Handwerker gemachten Angaben unvollständig, fehlerhaft oder mehrdeutig sind.

Artikel 14: Einstufung und Anzeige der Einträge

Die Einträge können nach mehreren Parametern angezeigt oder eingestuft werden, insbesondere nach dem gesuchten Standort, der Entfernung, den ausgewählten Spezialisierungen, der angegebenen Verfügbarkeit, der Mindestbestellfrist, der Vollständigkeit des Eintrags, der Qualität und Anzahl der Fotografien, dem Aktualisierungsdatum, der Relevanz im Hinblick auf die Kriterien des Kunden, dem Veröffentlichungsstatus und etwaigen technischen Kriterien, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes erforderlich sind.

Die relative Bedeutung dieser Parameter kann je nach durchgeführter Suche und Weiterentwicklung des Dienstes variieren.

Patissland garantiert weder eine bestimmte Platzierung noch ein bestimmtes Maß an Sichtbarkeit oder ein bestimmtes Anfragevolumen.

In Zukunft kann Patissland Werbeplätze, hervorgehobene Einträge, Optionen für erhöhte Sichtbarkeit oder kostenpflichtige Angebote anbieten. Kostenpflichtige Hervorhebungen werden angemessen gekennzeichnet, wenn sie die Reihenfolge der Anzeige beeinflussen.

Patissland kann bestimmte Einträge außerdem auf seinen eigenen Websites, in Newslettern, sozialen Netzwerken oder Kommunikationsmedien präsentieren.

Zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung verfügt der Dienst über kein System zur Bewertung oder für öffentliche Rezensionen. Sollte ein solches System eingeführt werden, werden die Modalitäten seiner Erhebung und Überprüfung den Nutzern mitgeteilt.

Artikel 15: Eigentum an den Inhalten

Der Handwerker bleibt Inhaber der Rechte, die er an den von ihm übermittelten Inhalten besitzt.

Der Handwerker garantiert, Urheber der Inhalte zu sein oder über alle erforderlichen Genehmigungen zu verfügen, die Zustimmung gegebenenfalls erkennbarer Personen eingeholt zu haben, die Rechte eines Fotografen, Kunden, Mitarbeiters, Dienstleisters oder Dritten nicht zu verletzen und keine Inhalte zu verwenden, die rechtswidrig von einem Wettbewerber oder einem anderen Gewerbetreibenden stammen.

Der Handwerker stellt Patissland von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von ihm übermittelten Inhalten frei, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Artikel 16: Patissland eingeräumte Lizenz

Um den Betrieb des Dienstes zu ermöglichen, räumt der Handwerker Patissland unentgeltlich und nicht exklusiv das Recht ein, die Inhalte zu hosten, zu vervielfältigen, wiederzugeben, öffentlich anzuzeigen, zu komprimieren, in der Größe zu ändern, zuzuschneiden, an die technischen Formate des Dienstes anzupassen, mit den Informationen des Eintrags zu verknüpfen, sie in Suchmaschinen zu referenzieren und sie auf den Kommunikationsmedien von Patissland zu präsentieren, die der Bewerbung des Dienstes oder des Eintrags dienen.

Diese Lizenz wird weltweit und für die Dauer der Veröffentlichung des Eintrags eingeräumt.

Nach der Löschung des Eintrags stellt Patissland innerhalb einer angemessenen Frist jede neue werbliche Nutzung des Inhalts ein. Die Löschung kann nicht den sofortigen Rückzug bereits gedruckter Inhalte, archivierter Veröffentlichungen, technischer Sicherungskopien, Veröffentlichungen auf Diensten Dritter, deren Löschung Patissland nicht unmittelbar kontrollieren kann, oder von Elementen verlangen, deren Aufbewahrung zum Nachweis oder zur Verteidigung der Rechte von Patissland erforderlich ist.

Die Lizenz beinhaltet keine Eigentumsübertragung zugunsten von Patissland.

Artikel 17: Verbotene Inhalte

Es ist verboten, falsche, irreführende oder unwahre, beleidigende, verleumderische, bedrohliche oder diskriminierende, obszöne oder gewalttätige Inhalte oder Inhalte zu veröffentlichen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, die Privatsphäre verletzen, die Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen, personenbezogene Daten Dritter ohne Genehmigung enthalten, eine rechtswidrige Tätigkeit fördern, geeignet sind, die Gesundheit oder Sicherheit von Personen zu gefährden, ein Schadprogramm, einen betrügerischen Link oder ein Umleitungsverfahren enthalten oder dazu bestimmt sind, die Einstufung oder Sichtbarkeit von Einträgen künstlich zu manipulieren.

Der Handwerker verpflichtet sich insbesondere, ohne Genehmigung keine geschützten Darstellungen von Figuren, Marken, Logos, Werken, Fotografien, Sportmannschaften oder Elementen zu veröffentlichen, die Dritten gehören.

Die Tatsache, dass ein Kuchen oder eine Kreation auf Wunsch eines Kunden angefertigt wurde, reicht nicht notwendigerweise aus, um seine öffentliche Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung im Dienst zu gestatten.

Artikel 18: Moderation

Patissland kann Einträge und Inhalte vor oder nach ihrer Veröffentlichung moderieren. Patissland kann insbesondere zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern, einen Inhalt vorübergehend ausblenden, ein Foto ablehnen, die Darstellung eines Eintrags korrigieren, bestimmte Funktionen einschränken, einen Eintrag herabstufen, einen Eintrag sperren, einen Eintrag löschen oder eine erneute Registrierung verhindern.

Eine Maßnahme kann insbesondere bei falschen Angaben, unrichtigen oder veralteten Informationen, fehlendem beruflichem Status, Betrugsverdacht, rechtswidrigen Inhalten, Verletzungen der Rechte eines Dritten, Gefahren für die Gesundheit oder Sicherheit, einer schwerwiegenden oder wiederholten Beschwerde, missbräuchlichem Verhalten gegenüber Kunden oder Patissland, einer zweckfremden Nutzung des Dienstes, einem Verstoß gegen diese Bedingungen, einer länger andauernden fehlenden Aktualisierung oder einer Gefahr für den Betrieb oder den Ruf des Dienstes ergriffen werden.

Patissland kann eine sofortige Sicherungsmaßnahme ergreifen, wenn die weitere Online-Verfügbarkeit geeignet erscheint, die Rechte eines Dritten, die Sicherheit der Nutzer, gesetzliche Vorschriften, die Integrität des Dienstes oder den berechtigten Ruf von Patissland zu beeinträchtigen.

Soweit dies nach den geltenden Vorschriften erforderlich ist, wird der Handwerker auf einem dauerhaften Datenträger über die Gründe für die Einschränkung, Aussetzung oder Löschung informiert. Diese Information kann zurückgestellt oder eingeschränkt werden, wenn sie gegen eine gesetzliche Verpflichtung verstoßen, eine Untersuchung gefährden, einen Betrug erleichtern, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die berechtigten Rechte eines Dritten beeinträchtigen könnte.

Artikel 19: Meldung eines Inhalts

Jeder Nutzer oder Dritte kann einen Inhalt melden, den er für rechtswidrig hält oder der gegen diese Bedingungen verstößt. Die Meldung ist zu richten an info@patissland.fr.

Sie sollte nach Möglichkeit die Identität und Kontaktdaten des Meldenden, die Adresse oder genaue Identifizierung des Profils, die Beschreibung des betreffenden Inhalts, die Gründe für die Meldung, die zur Beurteilung ihrer Begründetheit erforderlichen Angaben, zweckdienliche Nachweise und eine Erklärung nach Treu und Glauben enthalten.

Eine unvollständige Meldung ermöglicht es Patissland möglicherweise nicht, den Inhalt zu identifizieren oder zu bewerten.

Patissland kann den Eingang der Meldung bestätigen, um Präzisierungen bitten, die Meldung ganz oder teilweise an den Handwerker weiterleiten, den Inhalt vorübergehend ausblenden, entfernen, beibehalten oder wiederherstellen oder die erforderlichen Informationen an die zuständigen Behörden übermitteln.

Patissland bearbeitet Meldungen nach Treu und Glauben und innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung ihrer Art, ihrer Genauigkeit und des behaupteten Risikos.

Artikel 20: Persönlicher Zugang des Handwerkers

Der Zugang zum Handwerkerbereich erfolgt über einen persönlichen Link, der per E-Mail zugesandt wird, eine gesicherte Sitzung oder ein anderes von Patissland festgelegtes Verfahren. Der Zugangslink ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig und kann möglicherweise nur einmal verwendet werden. Auch die auf dem Gerät des Handwerkers geöffnete Sitzung ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.

Die Zugangsdaten sind persönlich und vertraulich. Der Handwerker darf sie nicht weitergeben oder veröffentlichen, muss den Zugriff unbefugter Dritter verhindern und Patissland bei Verlust, Offenlegung oder verdächtiger Nutzung unverzüglich informieren.

Jede über einen gültigen Zugang vorgenommene Handlung gilt als vom Handwerker vorgenommen, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen oder zuvor auf eine Kompromittierung hingewiesen wurde.

Patissland kann einen Zugang aus Sicherheitsgründen widerrufen und einen neuen erstellen.

Der Handwerker bleibt für die Sicherheit seines E-Mail-Postfachs und seiner Geräte verantwortlich.

Artikel 21: Willkommensangebot und Werbeaktionen

Patissland kann bestimmten Handwerkern bei der Validierung ihres Profils einen persönlichen Rabattcode anbieten, der im Patissland-Onlineshop verwendet werden kann.

Sofern mit dem Code nichts anderes mitgeteilt wird, ist dieser Code streng persönlich, nur einmal verwendbar, für die bei seiner Zuteilung angegebene begrenzte Dauer gültig, nicht mit anderen Werbeangeboten kombinierbar, nicht erstattungsfähig, nicht umtauschbar und nicht gegen Bargeld einlösbar.

Die Zuteilung eines Willkommenscodes ist Handwerkern vorbehalten, deren Fiche während des Angebotszeitraums tatsächlich validiert und veröffentlicht wurde. Sie stellt weder einen erworbenen Anspruch noch eine Verpflichtung zur Verlängerung dar.

Patissland kann einen Code bei Betrug, Duplizierung einer Fiche, falschen Angaben, Weitergabe des Codes, dem Versuch, die Angebotsbedingungen zu umgehen, oder der Löschung der Fiche vor ihrer Nutzung stornieren, seine Anwendung verweigern oder den Gegenwert verlangen.

Die Nutzung des Codes im Onlineshop unterliegt weiterhin den allgemeinen Verkaufsbedingungen von Patissland.

Artikel 22: Kostenfreiheit und künftige Services

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bedingungen werden die Erstellung und Veröffentlichung einer Standard-Fiche kostenlos angeboten.

Diese Kostenlosigkeit stellt keine Zusage einer dauerhaften Kostenfreiheit dar, begründet keinen Anspruch auf den Erhalt sämtlicher Funktionen und hindert Patissland nicht daran, später optionale kostenpflichtige Services anzubieten.

Patissland kann insbesondere Hervorhebungen, Abonnements, professionelle Tools, Statistiken, Reservierungsservices, Verwaltungsfunktionen, Werbeangebote oder Services anbieten, die pro Kontakt oder Transaktion berechnet werden.

Es werden keine Beträge rückwirkend berechnet. Die Aktivierung eines kostenpflichtigen Angebots setzt eine klare vorherige Information über dessen Preis, Laufzeit, Verlängerung, Funktionen und Kündigungsbedingungen voraus. Wenn eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird der kostenpflichtige Service erst nach einer positiven Handlung des Handwerkers aktiviert.

Artikel 23: Änderung des Service und der Bedingungen

Patissland kann den Service weiterentwickeln, insbesondere um seine Funktionsweise zu verbessern, Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen, die Sicherheit zu erhöhen, einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, Missbrauch zu verhindern oder sein Geschäftsmodell zu ändern.

Rein technische oder redaktionelle Änderungen oder Änderungen ohne wesentliche nachteilige Auswirkungen können mit ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Jede wesentliche Änderung dieser Bedingungen, die die Rechte oder Pflichten der Handwerker betrifft, wird innerhalb einer angemessenen Frist vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Sofern keine gesetzliche Ausnahme oder dringende Notwendigkeit vorliegt, beträgt diese Frist mindestens fünfzehn Tage. Eine längere Frist kann gewährt werden, wenn der Handwerker erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss.

Die Frist muss nicht eingehalten werden, wenn eine sofortige Änderung gesetzlich oder durch eine Behörde vorgeschrieben ist, eine dringende Maßnahme zur Verhinderung von Betrug, einer Bedrohung oder eines Sicherheitsrisikos erforderlich ist, der Handwerker unter den zulässigen Voraussetzungen wirksam auf die Frist verzichtet oder die Änderung ausschließlich vorteilhaft ist oder keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen hat.

Bei Uneinigkeit über eine wesentliche Änderung kann der Handwerker vor deren Inkrafttreten die Löschung seiner Fiche beantragen.

Die weitere Nutzung des Dienstes nach Inkrafttreten der neuen Bedingungen gilt als Zustimmung, vorbehaltlich der Fälle, in denen gesetzlich eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist.

Artikel 24: Dauer und freiwillige Entfernung

Diese Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Veröffentlichung oder Nutzung der Fiche.

Der Handwerker kann jederzeit die vorübergehende Deaktivierung seiner Fiche, die Löschung seiner Fiche oder die Schließung seines Handwerkerbereichs beantragen. Der Antrag ist zu richten an info@patissland.fr über die mit der Fiche verknüpfte E-Mail-Adresse, sofern Patissland kein alternatives Verfahren bereitstellt.

Die öffentliche Löschung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.

Bestimmte Daten können nach der Löschung aufbewahrt werden, wenn dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, zur Betrugsprävention, zum Nachweis der Annahme der Bedingungen, zur Bearbeitung einer Meldung, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechten vor Gericht oder für den Betrieb technischer Sicherungskopien erforderlich ist.

Artikel 25: Verfügbarkeit des Dienstes

Patissland ergreift angemessene Maßnahmen, um die Verfügbarkeit und Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten.

Der Dienst kann jedoch vorübergehend nicht verfügbar sein, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, einer Aktualisierung, einer Störung, eines Sicherheitsvorfalls, einer Fehlfunktion eines Dienstleisters, einer Netzwerkunterbrechung, höherer Gewalt, einer Entscheidung einer Behörde oder einer dringenden technischen Änderung.

Patissland garantiert weder eine kontinuierliche Verfügbarkeit noch die vollständige Fehlerfreiheit oder den vollständigen Ausschluss von Datenverlusten, eine dauerhafte Auffindbarkeit durch Suchmaschinen, eine Mindestzahl von Besuchern oder Anfragen noch einen bestimmten Umsatz.

Patissland kann den Dienst aus technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen ganz oder teilweise aussetzen.

Artikel 26: Haftung von Patissland

Patissland erfüllt die ihm unmittelbar obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Dienstes im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

Patissland kann für die von einem Handwerker bereitgestellten Informationen nicht verantwortlich gemacht werden, solange Patissland keine tatsächliche Kenntnis von deren offensichtlich rechtswidrigem Charakter hat oder nicht nach einer hinreichend präzisen Meldung unverzüglich tätig wird, und zwar unter den Bedingungen der anwendbaren Vorschriften.

Patissland gewährleistet weder die dauerhafte Richtigkeit der von den Handwerkern bereitgestellten Informationen noch die Verfügbarkeit eines Handwerkers, den Abschluss eines Vertrags, die Qualität einer Leistung, die Zahlungsfähigkeit eines Nutzers, die tatsächliche Identität eines Kunden oder das Ausbleiben betrügerischen Verhaltens eines Dritten.

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Fehlverhaltens und Haftungen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können, haftet Patissland nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Umsatz, den Verlust von Kunden, den Verlust einer Chance, eine mittelbare Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs, einen Datenverlust, der nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Patissland beruht, oder die Folgen eines zwischen einem Kunden und einem Handwerker geschlossenen Vertrags.

Wenn Patissland gegenüber einem Handwerker für einen direkten, mit dem Dienst verbundenen Schaden haftet, ist seine gesamte Entschädigung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den höheren Betrag aus den Beträgen begrenzt, die der Handwerker während der zwölf Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an Patissland für den Dienst gezahlt hat, und einem Betrag von 500 Euro.

Artikel 27: Haftung des Handwerkers

Der Handwerker ist für seine Tätigkeit, seine Erklärungen, seine Inhalte, die Nutzung seines Handwerkerbereichs, die von ihm erbrachten Leistungen, seine Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden, die von ihm verursachten Schäden sowie die Rechtmäßigkeit seiner Praktiken und seiner Kommunikation verantwortlich.

Der Handwerker hat Patissland für die unmittelbaren Folgen eines berechtigten Anspruchs eines Dritten zu entschädigen, der auf einer falschen Erklärung des Handwerkers, rechtswidrigen Inhalten, einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, einer Verletzung der personenbezogenen Daten eines Dritten, einem Verstoß gegen die beruflichen Pflichten des Handwerkers oder einer vom Handwerker erbrachten Leistung beruht.

Diese Verpflichtung gilt vorbehaltlich der Bedingung, dass Patissland den Handwerker über die Beschwerde informiert und ihm in angemessenem Umfang ermöglicht, seine Stellungnahme abzugeben.

Artikel 28: Personenbezogene Daten

Patissland verarbeitet die für den Betrieb des Dienstes erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung kann insbesondere der Verwaltung von Registrierungen, der Überprüfung und Veröffentlichung der Einträge, der Verwaltung der Handwerkerbereiche, der Übermittlung von Angebotsanfragen, der Kommunikation im Zusammenhang mit dem Dienst, der Moderation, der Verhinderung von Betrug und Missbrauch, der Sicherheit des Dienstes, der Verwaltung von Meldungen, der Aufbewahrung von Beweismitteln, der Erstellung von Statistiken und der Wahrung der Rechte von Patissland dienen.

Die Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, Empfänger, Aufbewahrungsfristen, etwaige Übermittlungen und Modalitäten der Ausübung der Rechte werden in der Datenschutzrichtlinie von Patissland näher erläutert.

Die privaten Kontaktdaten des Handwerkers, insbesondere seine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und berufliche Identifikationsnummer, werden nicht öffentlich zugänglich gemacht, es sei denn, der Handwerker entscheidet sich ausdrücklich dafür, dass die Veröffentlichung der angebotenen Informationen erfolgen darf.

Die Daten einer Angebotsanfrage werden an den ausgewählten Handwerker und an die für den Betrieb des Dienstes unbedingt erforderlichen technischen Dienstleister übermittelt.

Der Handwerker erhält die Daten des Kunden ausschließlich, um auf seine Anfrage zu antworten. Er verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne geeignete Rechtsgrundlage für Werbung, zum Weiterverkauf, zur unbefugten Weitergabe oder für einen von der Anfrage unabhängigen Zweck zu verwenden.

Zur Ausübung seiner Rechte kann der Nutzer an info@patissland.fr.

Artikel 29: Cookies, Statistiken und technische Dienste

Der Dienst kann Technologien verwenden, die für die Sicherheit, die Authentifizierung, die Aufrechterhaltung einer Sitzung, die Begrenzung von Missbrauch, den Betrieb der Formulare und die technische Messung der Nutzung des Dienstes erforderlich sind.

Wenn die Vorschriften eine vorherige Einwilligung verlangen, werden die betreffenden Technologien erst nach Einholung dieser Einwilligung aktiviert.

Der Dienst kann technische Dienstleister beauftragen, insbesondere für das Hosting, den Versand von E-Mails, die Datenverwaltung, die Sicherheit, die Dateispeicherung, die Kartografie, die Geokodierung von Orten und die Übermittlung von Formularen. Diese Dienstleister werden in der Datenschutzrichtlinie identifiziert oder beschrieben, sofern dies erforderlich ist.

Artikel 30: Höhere Gewalt

Keine Partei kann für eine Pflichtverletzung haftbar gemacht werden, die auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das sich vernünftigerweise ihrer Kontrolle entzieht und die Merkmale höherer Gewalt im Sinne des französischen Rechts aufweist.

Insbesondere können, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ein umfassender Netzausfall, ein schwerwiegender Cyberangriff, eine Naturkatastrophe, ein Brand, eine Epidemie, eine behördliche Entscheidung, ein externer Arbeitskonflikt, der Ausfall eines wesentlichen Dienstleisters, ein Krieg oder innere Unruhen betroffen sein.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist, sofern dies möglich ist.

Artikel 31: Unabhängigkeit der Parteien

Die Nutzung des Dienstes begründet zwischen Patissland und dem Handwerker weder eine gemeinsame Gesellschaft noch ein Arbeitsverhältnis, ein Auftragsverhältnis, eine Handelsvertretung, ein Unterordnungsverhältnis, eine ausschließliche Vertretung oder ein Franchiseverhältnis.

Der Handwerker übt seine Tätigkeit unabhängig aus, legt seine Preise frei fest und organisiert seine Leistungen eigenständig.

Artikel 32: Vollständigkeit, Teilnichtigkeit und Verzicht

Diese Bedingungen stellen vorbehaltlich der Dokumente, auf die sie verweisen, die Vereinbarung über die Nutzung des Dienstes dar.

Wird eine Bestimmung für nichtig, rechtswidrig oder nicht anwendbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

Dass Patissland ein Recht nicht unverzüglich ausübt, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

Die Überschriften der Artikel dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit.

Artikel 33: Beweis

Computerregister, technische Protokolle, E-Mails, Zeitstempel, Validierungsverläufe, Versionen der Bedingungen und in den Systemen von Patissland gespeicherte Daten können vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und der Möglichkeit, ihre Zuverlässigkeit anzufechten, als Beweismittel verwendet werden.

Artikel 34: Beschwerden bezüglich des Dienstes

Jede Beschwerde bezüglich des Betriebs des Dienstes ist an PATISSLAND, Service Einen Handwerker finden, 12 Chaussée Jules César, 95520 Osny, Frankreich, oder per E-Mail an info@patissland.fr.

Die Beschwerde muss die Identität des Antragstellers, das betreffende Profil, den Gegenstand der Beschwerde, die beanstandeten Tatsachen und die verfügbaren Nachweise angeben.

Patissland bemüht sich, innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten.

Artikel 35: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht.

Jeder Rechtsstreit zwischen Patissland und einem Verbraucher als Kunden unterliegt weiterhin den zwingenden Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und den Verbraucherschutz.

Jeder Rechtsstreit zwischen Patissland und einem Handwerker mit Kaufmannseigenschaft, der die Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieser Bedingungen betrifft, fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von Pontoise, auch im Falle mehrerer Beklagter oder einer Streitverkündung, vorbehaltlich der anwendbaren zwingenden Vorschriften.

Vor jedem Verfahren bemühen sich die Parteien um eine gütliche Lösung.

Wichtig. Patissland veröffentlicht und organisiert das Verzeichnis, leitet Angebotsanfragen weiter und moderiert die Inhalte. Patissland verkauft die Leistungen nicht, erbringt sie nicht und übernimmt keine Garantie für deren Qualität. Jeder Vertrag wird direkt zwischen dem Kunden und dem Handwerker geschlossen.

PATISSLAND SAS, 12 Chaussée Jules César, 95520 Osny, Frankreich
RCS Pontoise 840 623 235
info@patissland.fr

Meistern Sie die Patisserie mit unseren kostenlosen E-Books!

Tauchen Sie ein in die süße Welt der Patisserie mit unserer exklusiven Sammlung kostenloser E-Books.
Egal, ob Sie Anfänger oder erfahrener Konditor sind, entdecken Sie unverzichtbare Rezepte.

Laden Sie Ihre Anleitungen jetzt herunter